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Pflichten GasNZV

Erläuterung zu den Mitteilungspflichten nach GasNZV

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 7 bis Nr. 12 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) ist die Energie Mittelsachsen GmbH als Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig folgende aktualisierten Angaben zu veröffentlichen.

§ 40 Abs. 1 Nr. 7

Auf Basis des § 40 (1) Punkt 7 der GasNZV (Gasnetzzugangsverordnung) sowie des DVGW Arbeitsblattes G 685 sind im folgenden die Gasbeschaffenheiten bezüglich der Brennwerte im Netzgebiet der Energie Mittelsachsen GmbH veröffentlicht. (siehe Brennwertveröffentlichung)

§ 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Im Verteilnetz Regeln für den Anschluss anderer Anlagen und Netze an das vom Netzbetreiber betriebene Netz sowie den Zugang solcher Anlagen und Netze zu dem Netzbetreiber betriebenen Netze. (siehe Downloadbereich: Niederdruckanschlussverordnung und Technische Anschlussbedingungen)

§ 40 Abs. 1 Nr. 9 GasNZV

im örtlichen Verteilnetz die zur Anwendung kommenden Standardlastprofile. Folgende Spezifikationen gelten bei der Energie Mittelsachsen GmbH für die Anwendung des Standardlastprofilverfahrens Gas:

Für Haushalte:

Lastprofiltyp HK3 in der Regel für Letztverbraucher kleiner 1000 kWh, Lastprofiltyp C14 in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch kleiner 50.000 kWh, Lastprofiltyp C24 in der Regel für Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch größer gleich 50.000 kWh

HK3: Kochgas, Deutschland, bundesweit

C24: Mehrfamilienhaushalt, Sachsen Anhalt

C14: Einfamilienhaushalt, Sachsen Anhalt

Für Gewerbekunden:

MK3: Metall, Kfz

HA3: Einzelhandel, Großhandel

BD3: sonstige Betriebliche Dienstleistungen

KO3: Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck

BH3: Beherbergung

GA3: Gaststätten

BA3: Bäckereien

WA3: Wäschereien

GB3: Gartenbau

PD3: Papier und Druck

mit Anwendung der Wochentagsfaktoren (F), und der Anwendung der deutschlandweit einheitlichen Feiertage, sowie mit Anwendung von Stundenfaktoren über eine lineare Interpolation der Stundenverteilung. Darüber hinaus kommen bei den Gewerbeprofilen noch in Einzelfällen weitere Ausprägungen (Profilstufung 01 bis 05 bzw. "--" bis "++") zur Anwendung.

§40 Abs. 1 Nr. 10

Das Netzgebiet der EMS und GSZ liegt im Marktgebiet Gaspool.

Die Energie Mittelsachsen GmbH betreibt ein Ortstransportnetz im Hochdruckbereich und ein Ortsverteilnetz im Mittel- und Niederdruckbereich, wobei die Druckstufen wie folgt abgegrenzt sind:
 

  • Hochdruck > 1 bar
  • Mitteldruck > 100 mbar, < 1 bar
  • Niederdruck < 100 mbar


Die Übernahme des Erdgases an den Netzkopplungspunkten erfolgt aus unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten. Die Zuordnung der Ausspeisestellen zu den Ausspeisebezirken finden Sie unter Brennwertveröffentlichung/Grafik.

In der schematischen Darstellung des Gasnetzes der Energie Mittelsachsen GmbH ist das Hochdrucknetz die versorgten Orte und die Netzkopplungspunkte zum vorgelagerten Netz der ONTRAS dargestellt
(siehe Netz-Karte).

§ 40 Abs. 1 Nr. 11 GasNZV

Die „Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ finden Sie unter dem Downloadbereich.

§ 40 Abs. 1 Nr. 12 GasNZV

Ansprechpartner im Unternehmen für Netzzugangsfragen finden Sie unter Organisation Netz.