Alle Voraussetzungen rund um Einspeisung und Anschluss
In dieser Rubrik finden Sie alle wichtigen Informationen, Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Einspeisung von Bio-Erdgas sowie Hinweise zu den unterschiedlichen Lastprofilen und die Preisblätter der Netzentgelte.
Außerdem informieren wir Sie über den Netzanschluss (Hausanschluss) für Letztverbraucher. Unsere Ansprechpartner aus dem Bereich Vertrieb beraten Sie gerne in allen Fragen dazu. Das Kontaktformular für den Netzanschluss finden Sie hier. Hinzu kommen unsere Pflichtmitteilungen zur GasNZV und GasNEV mit unseren Netz-Kennzahlen. Alle derzeit erdgasversorgten Orte finden Sie unter Netzkarte. Auskünfte zur Feststellung der Grund- und Ersatzversorgung sowie zum Messstellenbetrieb stehen in den jeweiligen Navigationspunkten.
Wichtige Hinweise für Transportkunden
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005, der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) am 29. Juli 2005, gewährt die Energie Mittelsachsen GmbH (EMS) nach den Vorgaben des regulierten Marktes allen Transportkunden den Zugang zu ihren Endverteilernetzen unter Berücksichtigung der jeweiligen netzspezifischen Gegebenheiten.
Die EMS gewährt allen Transportkunden den Netzzugang nach den Regelungen der Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Für den Netzzugang zu unserem Endverteilungsnetz wird nach Maßgabe des Lieferantenrahmenvertrages und den Gasnetzzugangsbedingungen der EMS, welche Bestandteil der vorgenannten Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung sind, ein Netzentgelt für den Transportkunden fällig. Die Kalkulation der Netznutzungs-, Mess- und Abrechnungsentgelte erfolgt nach den Vorgaben des EnWG und dessen Verordnungen.
Die Netzanschlusskunden im Netzgebiet der EMS sind dem Marktgebiet GASPOOL zugeordnet.
Nähere Informationen zu Verträgen oder zur Marktkommunikation haben wir für sie im sie im Downloadbereich bereitgestellt.